Seit 2017 ist die Freienvertretung eine Institution des Bayerischen Rundfunks, festgeschrieben im Bayerischen Rundfunkgesetz.

Art. 20 BayRG
Freienvertretung
1Für alle arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks im Sinn von § 12a des Tarifvertragsgesetzes wird eine institutionalisierte Interessenvertretung (Freienvertretung) geschaffen. 2Diese steht im regelmäßigen Austausch mit der Geschäftsleitung über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiter. 3Die Freienvertretung ist dabei zur Durchführung ihrer Aufgaben umfassend zu unterrichten. 4Näheres regelt ein Statut, das mit den Mitgliedern der Freienvertretung erörtert und vom Intendanten erlassen wird. 5Es bedarf der Zustimmung des Rundfunkrats.

Von 2008 bis 2017 war die Freienvertretung als eingetragener Verein organisiert. Dieser Verein „Die Freienvertreung im BR e.V.“ existiert weiterhin. Sein Vereinsziel ist die Unterstützung der institutionalisierten Freienvertretung, dies geschieht im Wesentlichen durch den Betrieb und die Instandhaltung dieser Website.