Satzung

Satzung des Vereins „Die Freienvertretung im BR“

 

Fassung vom 12.07.2017

 

1. Name, Sitz

 

1.1. Der Name des Vereins lautet: „Die Freienvertretung im BR“.

 

1.2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet sein Name: „Die Freienvertretung im BR e.V.“.

 

1.3. Der Verein hat höchstens 9 Mitglieder.

 

1.4. Sitz des Vereins ist München.

 

2. Vereinszweck

 

2.1. Zweck des Vereins ist allein die Vertretung der Interessen der freien Mitarbeiter*innen (Freie) des Bayerischen Rundfunks (BR) innerhalb wie außerhalb des BR und gegenüber dem BR. Der Verein ist unabhängig und überparteilich.

 

2.2. Der Vereinszweck wird einerseits realisiert durch Informieren, Beraten und Unterstützen der Freien des BR sowie andererseits durch Unterstützung der gemäß Art. 20 BayRG gewählten Freienvertretung des BR

 

3. Ordentliche Mitgliedschaft

 

3.1. Ordentliche Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen werden.

 

3.2. Als ordentliches Mitglied des Vereins wird aufgenommen, wer gemäß Art. 20 BayRG in die Freienvertretung des BR gewählt wurde.

 

3.3. Die Aufnahme neuer Mitglieder in den Verein erfolgt durch den Vorstand des Vereins auf schriftlichen Antrag. Mit der Aufnahme eines neuen Mitglieds in den Verein erlischt ohne weiteres die Mitgliedschaft desjenigen Vereinsmitglieds, das nicht mehr der gewählten Freienvertretung im BR angehört und bei der vorangegangenen Wahl zur Freienvertretung die geringste Stimmenanzahl auf sich vereinigen konnte.

 

3.4. Mitgliedsbeiträge werden für ordentliche Mitglieder nicht erhoben.

 

4. Außerordentliche Mitgliedschaft

 

4.1. Der Vorstand kann jederzeit außerordentliche Mitglieder in den Verein aufnehmen, sofern sie sich bereit erklären, die Vereinszwecke und -ziele aktiv oder materiell zu unterstützen.

 

4.2. Ein Anspruch auf außerordentliche Mitgliedschaft besteht nicht.

 

4.3. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht und können nicht in den Vorstand gewählt werden.

 

4.4. Der Vorstand des Vereins kann für außerordentliche Mitglieder einen Mitgliedsbeitrag festsetzen.

 

5. Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind:

 

– Die Mitgliederversammlung,

 

– Der Vorstand.

 

6. Die Mitgliederversammlung

 

6.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Der Vorstand lädt zu einer Mitgliederversammlung die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder durch Zusendung einer Tagesordnung per Post, Fax oder E-Mail ein. Die Einladungsfrist für eine ordentliche Mitgliederversammlung beträgt vier Wochen. Für eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorstand die Einladungsfrist auf eine Woche verkürzen.

 

6.2. In den Jahren, in denen gemäß Art. 20 BayRG eine neue Freienvertretung gewählt wird, hat der Vorstand die ordentliche Mitgliederversammlung zeitnah nach dieser Wahl einzuberufen.

 

6.3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer.

 

6.4. Beschlüsse werden durch Abstimmung gefasst, wobei die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder entscheidet. Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist mindestens die ¾-Mehrheit der ordentlichen Mitglieder erforderlich.

 

6.5. Nach Beginn einer neuen Amtszeit der Freienvertretung gemäß Art.20 BayRG und der Aufnahme neuer Mitglieder gemäß 3.3 wird von der nach 6.2 einberufenen Mitgliederversammlung aus der Reihe der ordentlichen Mitglieder der neue Vorstand gewählt.

 

6.6. Die Vereinsmitglieder sind für den Verein unentgeltlich tätig; die Annahme eines vom BR gezahlten Aufwendungsersatzes ist ihnen gestattet.

 

7. Der Vorstand

 

7.1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.

 

Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein.

 

7.2. Der amtierende Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstands im Amt.

 

7.3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.

 

8. Protokolle

 

Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden protokolliert, vom Versammlungsleiter und Protokollführer unterzeichnet und stehen allen Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung.

 

Satzung vom 10. Dezember 2007, geändert am 18.10.2008

 

in der am 12.07.2017 beschlossenen Fassung

 

(gezeichnet durch die aktuellen Vereinsmitglieder)

 

Christina Lutz

 

Yvonne Maier

 

Elisabeth Mayer

 

Hellmuth Nordwig

 

Johannes Roßteuscher

 

Friedrich Schloffer

 

Arndt Wittenberg

 

Achim Zeppenfeld

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Umstellung von Pauschalen auf Tageshonorare

Umstellung von Pauschalen auf Tageshonorare

Stand 15.10.2017

Momentan stellen einige Redaktionen im Haus Pauschalverträge auf Tageshonorare um. Die Höhe der Tageshonorare wird nach unseren Informationen teilweise einzeln mit den Mitarbeitern verhandelt.
Hierzu einige Infos von uns

  • Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass bei einer Umstellung von Pauschalvertrag auf Tageshonorare die Tageshonorare spürbar höher sein müssen als die Pauschale geteilt durch die Arbeitstage.Das ist ja der Sinn der Pauschale: der Mitarbeiter verdient weniger Geld als bei Tageshonoraren, hat dafür mehr Sicherheit. Andersherum muss das aus unserer Sicht auch gelten.
  • „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ ist eine wichtige Maxime der Geschäftsleitung. Die Personalabteilung versucht zum Beispiel gerade, für die sogenannte „Redaktionelle Mitarbeit“ einheitliche Honorare für das ganze Haus herzustellen. Dem widerspricht es aus unserer Sicht, wenn jetzt sogar innerhalb einzelner Redaktionen, jede/r selbst sein Tageshonorar aushandeln soll. Wir empfehlen, Euch möglichst zusammenzutun.
  • Einheitlich Tageshonorare sind zuletzt für das Aktualitätencenter in Freimann ausgehandelt worden, die eine gute Orientierungshilfe sind. Genauere Informationen sind im Intranet zu finden: http://intranet.br.de/der-br/strategie/br-hoch-drei/honorare-personalentwicklung-freimann-100.html

Pauschalverträge:

Bei Pauschalvertägen ist unsere Haltung, dass sie sich an den Gehaltstabellen für Festangestellte orientieren sollten. Siehe oben: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“.

Realistisch gesehen wird es Euch zur Zeit immer seltener gelingen, das Prinzip durchzusetzen.
Das ist zwar höchst ungerecht und widerspricht der ausgegebenen Grundhaltung des Intendanten, ist aber trotzdem häufig die Realität.

Deshalb muss auch jeder ein Stück weit selbst wissen, wieviel er rausholen kann und mit welchem Geld er zufrieden ist.

Trotzdem: Wir empfehlen: orientiert Euch zunächst an den Gehältern Eurer festangestellten KollegInnen. Denn hier sind wir ganz und gar der Meinung des Intendanten: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit!“

  • Die Tariftabellen findet Ihr im Intranet.
    Wenn Ihr an einem BR-Rechner seid: http://intranet.br.de/personalthemen/a-z/gehaltstabelle-102.html
    Ansonsten bei der Suchfunktion „Gehaltstabelle“ eingeben und die von 2016 öffnen
  • Zu welcher Gruppe ihr gehört, findet Ihr unter:
    http://intranet.br.de/personalthemen/regelungen/vereinbarungen/richtpositionen-gehaltsgruppen-102.html Oder bei der Suchfunktion „Richtposition“ eingeben. Wir gehen bei Redakteurstätigkeiten im Allgemeinen von Gruppe 14 aus.
  • Die Stufen bedeuten die BR-Zugehörigkeit.
    Für Festangestellte gilt Folgendes: Jede Stufe bedeutet zwei Jahre. Erst ab Stufe 7 geht es langsamer vorwärts.
    Für 12aler gilt Folgendes: Die Jahre als 12aler zählen nur halb.
    Beispiel: werde ich nach acht Jahren als 12aler fest angestellt, komme ich nicht in Stufe 4, sondern in Stufe 2 – als wäre ich vier Jahre dabei.

Das ist zwar ungerecht, aber so ist es im Haus üblich. Und zumindest eine Orientierung bei der Einstufung als Pauschalist.

Georg Bayerle

Georg Bayerle

Bayerle-Georg

Ich will mich dafür einsetzen, dass die Freien im Veränderungsprozess eine Stimme haben, die ihrem großen Stellenwert im Haus entspricht.

Für die hohe Qualität unserer Produktionen. Inhaltliche Spielräume und formale Vielfalt machen unsere Tätigkeit aus.

Für verlässliche Rahmenbedingungen und klare Zielvorstellungen, die gerade wir Freien dringend in der täglichen Arbeit brauchen.

Peter Weiß

Peter Weiß

Weiss-Peter

Seit 1994 beim BR als Sprecher und als Schauspieler tätig, erlebe ich in jüngster Zeit einen Qualitätsverlust im Programm, sowie eine zunehmende Angst und Unsicherheit bei den Menschen, die genau dieses Programm durch ihre Kreativität gestalten.
 
Mir imponiert sehr, was die Freienvertretung bisher erreicht hat. Die unlängst gemachte Erfahrung, dass Kolleginnen und Kollegen meiner Meinung nach im Haus nicht fair behandelt wurden, ist ein Grund mehr, mich für die Belange der Freien einzusetzen.

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Friedrich Schloffer

Friedrich Schloffer

Schloffer-FriedrichJahrgang 1961, seit 1987 beim Bayerischen Rundfunk als Sprecher in Hörfunk und Fernsehen, außerdem als Sprecherzieher.

„Wenn strategische Entscheidungen im BR (wieder einmal) an der Realität der Mitarbeiter*innen meilenweit vorbeilaufen, möchte ich als Freienvertreter die Verantwortlichen unermüdlich damit konfrontieren.“